Geschäftsreise ins Ausland
In den letzten Jahren haben ausländische Geschäftsreisenkeine Seltenheit mehr: Immer mehr Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Partnern unterhalten, schicken ihre Mitarbeiter zu ausländischen Missionen. Lass uns herausfinden, was Geschäftsreise ins Ausland unterscheidet sich von der üblichen Geschäftsreise.




Auf Geschäftsreise bedeutet eine Reise eines Mitarbeiters, einen offiziellen Auftrag außerhalb des Ortes der ständigen Arbeit auf die Bestellung des Arbeitgebers durchzuführen. Ausländisch gilt als Geschäftsreise außerhalb der Russischen Föderation. Reisen ins Ausland hat eine Reihe von Funktionen im Gegensatz zu Reisen auf dem Territorium der Russischen Föderation.



Der erste Unterschied ist in Merkmale der Kostendeckung.. Gemäss Art. Gemäß Art. 186 des Arbeitsgesetzes der Russischen Föderation ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Tagegelder dem Arbeitnehmer zu erstatten, der auf eine Dienstreise geschickt wurde. Im Falle einer ausländischen Geschäftsreise sind andere Kosten in der Liste der erstattungsfähigen Kosten enthalten, insbesondere:



  • Kosten für die Registrierung des Passes, des Visums, der obligatorischen Krankenversicherung und anderer Dokumente;

  • obligatorische Zahlungen und Gebühren, z. B. Konsular- und Flughafengebühren, Gebühren für das Recht auf Einreise oder Durchreise im Straßenverkehr usw.


Das Tagegeld wird in der Währung des Landes gezahlt, in dem der Arbeitnehmer auf Geschäftsreise ist.
.. Ihre Größe wird von kollektiven bereitgestelltVertrag. Wenn die Dauer der Auslandsreise einen Tag beträgt, wird das Tagegeld in Höhe von 50% der im Tarifvertrag festgelegten Norm gezahlt. Solange sich der Arbeitnehmer durch das Gebiet der Russischen Föderation bewegt, wird das Tagegeld nach den für Inlandsreisen (innerhalb des Landes) festgesetzten Tarifen gezahlt. Die Zahlung des Tagessatzes nach den Normen des Bestimmungslandes beginnt mit dem Überschreiten der Grenze.



Auch bei Reisen ins Ausland wird kein Reisedokument ausgestellt.. Die Ausnahme ist eine Geschäftsreise ins Ausland ineines der GUS-Staaten, mit denen zwischenstaatliche Abkommen abgeschlossen wurden, auf deren Grundlage die Grenzbehörden sich in den Einreise- und Ausreisedokumenten nicht über die Überschreitung der Staatsgrenze informieren (Abkommen über die Visumfreiheit).



Auslandsreisen sind nicht für alle Mitarbeiter möglich, sondern nur für diejenigen, mit denen der Arbeitsvertrag geschlossen wurde
. In Auslandsreisen kann nicht gesendet werdenMitarbeiter von Drittorganisationen oder Testamentsvollstreckern, mit denen ein zivilrechtlicher Vertrag abgeschlossen wurde, schwangere Frauen, Angestellte, mit denen der Studentenvertrag unterzeichnet wurde (außer wenn die Reise im Zusammenhang mit der Lehre steht), sowie Minderjährige (ausgenommen Berufssportler, Künstler Medien, Theater usw.).



Auch Es gibt Kategorien von Mitarbeitern, die mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf eine Auslandsreise geschickt werden können und für den Fall, dass eine Geschäftsreise ins Ausland nicht stattfindetes ist ihnen durch medizinische Empfehlungen verboten. Dazu gehören Frauen mit Kindern unter drei Jahren, Eltern von minderbehinderten Kindern, allein erziehende Mütter (Väter), Treuhänder und Erziehungsberechtigte mit Kindern unter fünf Jahren sowie Arbeitnehmer, die sich um kranke Familienmitglieder kümmern medizinische Schlussfolgerung. Diese Arbeitnehmergruppen haben das Recht, eine Auslandsreise abzulehnen.



Die Entscheidung, einen Mitarbeiter auf eine Auslandsreise zu schicken, trifft der Leiter der Organisation auf der Grundlage von Dokumenten, die die Notwendigkeit einer Geschäftsreise rechtfertigen. Die Registrierung einer ausländischen Geschäftsreise hängt davon ab, in welches Land der Mitarbeiter entsendet wird. Wenn er mit in ein GUS-Land gehtvisumfreies Regime, ist es notwendig, eine offizielle Aufgabe, eine Bestellung für eine Geschäftsreise und eine Geschäftsreise-Bescheinigung auszustellen. Bei Reisen in Länder mit einem Visumsregime sowie Länder mit visumfreiem Regime, die nicht Mitglieder der GUS sind, ist das Reisedokument, wie oben bereits erwähnt, nicht formalisiert.



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